1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die die ProfIT Solution GmbH im Rahmen dieses Vertrages für die in Österreich installierten Computersysteme durchführt.
1.2. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der ProfIT Solution GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.5. Die Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit der jeweilige Vertragsinhalt nicht durch gesonderte Vereinbarung und schriftlich anderslautend geregelt wurde.
1.6. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.7. Ein Vertragsverhältnis kommt nur mittels einer schriftlichen Bestellung bzw. beidseitiger mündlicher Übereinkunft zustande.

2. Leistungsumfang

2.1. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die ProfIT Solution GmbH erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach unserer Wahl am
Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen der ProfIT Solution GmbH innerhalb unserer normalen Arbeitszeit.
2.2. Erfolgt eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
2.3. Die Auswahl des vertragsgegenständliche Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt der ProfIT Solution GmbH, die berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

3. Angebot

3.1. Angebote sind als technisch und inhaltlich untrennbare Gesamteinheit zu verstehen.
3.2. Angebotsänderungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Annahmeerklärung vom Auftraggeber und/oder der ProfIT Solution GmbH. Mündliche Auskünfte und Zusagen stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art auch immer dar.
3.3. Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
3.4. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

4. Kostenvoranschlag

4.1. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, ohne Gewährleistung und entgeltlich, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders angegeben ist.
4.2. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
4.3. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum der ProfIT Solution GmbH. Jede Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die ProfIT Solution GmbH.

5. Preise

5.1. Die genannten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort. Die Kosten von Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.2. Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen der ProfIT Solution GmbH erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen der ProfIT Solution GmbH.
5.3. Die ProfIT Solution GmbH ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die umseitig angeführten Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.
5.4. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere UST) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
5.5. Die kleinste Verrechnungseinheit für Dienstleistungen ist eine Viertelstunde. Jede angefangene Viertelstunde stellt eine Verrechnungseinheit dar.
5.6. Geleistete Stunden von 20:00 bis 06:00 an Werktagen bzw. Stunden an Sonn- und Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 100% verrechnet. An Samstagen wird bereits ab 12:00 ein Zuschlag von 100% verrechnet. Alle weiteren geleisteten Stunden außerhalb unserer Geschäftszeit werden mit einem Zuschlag von 50% verrechnet.
5.7. Preisänderungen und Irrtum sind vorbehalten.

6. Liefer- und Leistungsbedingungen

6.1. Grundlegende Voraussetzungen für die Einhaltung der Lieferfristen durch die ProfIT Solution GmbH ist ferner, dass uns rechtzeitig sämtliche vom Auftraggeber zu beschaffenden Informationen, technische und sonstige Angaben sowie allfällige Genehmigungen zur Verfügung gestellt werden bzw. vorliegen.
6.2. Liefertermine für Waren gelten als eingehalten, wenn sie das Unternehmen der ProfIT Solution GmbH bzw. bei Vorliegen eines Streckengeschäftes das Unternehmen des Sublieferanten verlassen haben.
6.3. Leistungstermine gelten als eingehalten, wenn die ProfIT Solution GmbH oder unser Sublieferant mit der Erbringung der Leistung begonnen haben bzw. hat. In Fällen, in denen ohne Verschulden der ProfIT Solution GmbH oder aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, die Lieferung bzw. Leistung nicht durchgeführt bzw. vollendet werden kann, genügt die Vertragserfüllung von unserer Seite die Versandbereitschaft bzw. Leistungsbereitschaft.
6.4. Unabhängig davon, ob die ProfIT Solution GmbH selbst oder ein Dritter den Transport der Ware übernimmt, geht bei Lieferung die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Die ProfIT Solution GmbH ist dazu berechtigt die zu versendenden Waren auf Kosten des Auftraggebers gegen Transportrisiken zu versichern, wobei eine Übernahme der Transportkosten bzw. der Versicherungskosten keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang hat.
6.5. Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.
6.6. Teillieferungen und Teilleistungen sowie Vorauslieferungen sind zulässig. Mangels gesonderter Abrede sind wir berechtigt, einzelne Teillieferungen und -leistungen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu fakturieren.
6.7. Durch das Öffnen der versiegelten Softwareverpackung werden die Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, wodurch nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen sind.
6.8. Eine Übernahme mit Vorbehalt ist generell ausgeschlossen. Bei Abweichung der Art oder Anzahl der gelieferten Ware gegenüber dem Lieferschein ist die Annahme der Lieferung zu verweigern.
Spätere Reklamationen werden von der ProfIT Solution GmbH ausnahmslos nicht anerkannt.
6.9. Reklamationen bei Transportschäden sind vom Übernehmer bei Warenübernahme bei dem jeweiligen Transportführer vorzubringen.

7. Rechnungen

7.1. Die ProfIT Solution GmbH behält sich vor, die vereinbarte Leistung auf dem Postweg oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

8. Zahlung

8.1. Die von uns gelegten Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug und spesenfrei bei Rechnungserhalt zu entrichten.
8.2. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und Aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt.
8.3. Die vereinbarten Pauschalkostenbeträge sind vom Auftraggeber für das Kalenderjahr/Teiljahr im Vorhinein zu entrichten.
8.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.
8.5. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
8.6. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung/Leistungen bzw. Vertragserfüllung durch die ProfIT Solution GmbH. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen die ProfIT Solution GmbH, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
8.7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
8.8. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle Forderungen von ProfIT Solution GmbH unabhängig von der Laufzeit sofort fällig.
8.9. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage deutlich, so ist die ProfIT Solution GmbH berechtigt, alle Forderungen sofortfällig zu stellen, von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die ProfIT Solution GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die sofortige Rückgabe der gelieferten Waren zu verlangen, wobei ein pauschaler Schadenersatz von 30% des Bestellwertes und darüber hinaus eine Abgeltung für die Benützung und Wertminderung gefordert werden kann.

9. Garantie und Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2. Die Hardware Garantiebestimmungen des Herstellers sind im jeweiligen Beipack näher erklärt. Der Kunde erkennt diese als Vertragsrecht an. Gewährleistung und Garantie wird nur in dem vom Hersteller gewährten Umfang vereinbart. Eine darüberhinausgehende Haftung von ProfIT Solution GmbH wird – soweit gesetzlich möglich – ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3. Das Softwarenutzungsrecht ist im jeweiligen Lizenzvertrag des Softwareherstellers näher erklärt. Der Kunde erkennt dieses als Vertragsrecht an. Gewährleistung und Garantie wird nur in dem vom Hersteller gewährten Umfang vereinbart. Eine darüberhinausgehende Haftung von ProfIT Solution GmbH wird – soweit gesetzlich möglich – ausdrücklich ausgeschlossen.
9.4. Mängelrügen sind schriftlich an die ProfIT Solution GmbH zu richten. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit der ProfIT Solution GmbH kostenlos zur Verfügung zu stellen und uns zu unterstützen.
9.5. Erkannte Fehler, die von ProfIT Solution GmbH zu vertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen: Von dieser Verpflichtung ist die ProfIT Solution GmbH dann befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende Mängel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden.
9.6. Mängel müssen bei sonstigem Haftungsausschluss längstens innerhalb von 8 Tagen nach Übergabezeitpunkt mit detaillierter Fehlerbeschreibung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Mängelrügen sind nur gültig, wenn der Mangel ersichtlich und/oder reproduzierbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsansprüchen aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
9.7. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Die ProfIT Solution GmbH übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen), atmosphärische oder statische Entladung oder natürlichen Verschleiß sowie nicht von uns schriftlich genehmigte Reparaturversuche oder auf Transportschäden zurückzuführen sind.
9.8. Die ProfIT Solution GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten Komponenten, insbesondere auch die gelieferte Software allen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers genügen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde.
9.9. Im Falle eines Gewährleistungs- oder Garantieanspruches haftet die ProfIT Solution GmbH bei Hardware für alle Mängel am Material und für die technische Funktion, wobei sich die Haftung auf die Kosten des Materials der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Allfällige Wegzeit-, Arbeits- oder Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Programm- und Datensicherung (Backup und Restore) hat der Auftraggeber auf seine Kosten durchzuführen.
9.10. Bei Software haftet die ProfIT Solution GmbH nur für den mit dem Softwarehersteller vereinbarten Umfang.

10. Vertragsdauer für Software- und Wartungsverträge

10.1. Das Vertragsverhältnis, welches die Aktivierung einer Softwarelizenz bzw. den Abschluss eines Wartungsvertrages voraussetzt, beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des 12. Vertragsmonates.
10.2. Ein Wartungsvertrag setzt einen aufrechten Herstellersupport für Hard- und Software voraus. Sollte während der Vertragslaufzeit der Herstellersupport eingestellt werden, muss die Hard- bzw. Software vom Auftraggeber erneuert werden. Sollte dies nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden, behalten wir uns vor, den Wartungsvertrag ganz oder nur teilweise aufzulösen, mindestens wird jedoch das jeweilige Produkt mit bekanntwerden aus dem Wartungsvertrag ausgeschlossen. Die ProfIT Solution GmbH erstellt in solch einem Falle gerne ein Angebot, für den Austausch der Hard- bzw. Software inkl. Installation, welches bei Auftragsbestätigung die Wiederaufnahme in den Wartungsvertrag ermöglicht.
10.3. Die ProfIT Solution GmbH behält sich vor, die Wartungsleistung einzustellen, wenn die Software nicht mehr in unserem Portfolio vorhanden ist. Die ProfIT Solution GmbH wird den Auftraggeber rechtzeitig informieren und nach Möglichkeit versuchen, Alternativen vorzuschlagen.
10.4. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden. Sollte durch eine vorzeitige Kündigung des Auftraggebers Kosten für die ProfIT Solution GmbH anfallen (z.B. Restlaufzeit von Softwaremiete etc.) werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
10.5. Die ProfIT Solution GmbH ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und die ProfIT Solution GmbH aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.

11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

11.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
11.1.1. alles Erforderliche zu tun, damit die Leistungen rechtzeitig begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.
11.1.2. der ProfIT Solution GmbH oder seinem Subunternehmer, während dessen Normalarbeitszeit den Zugang zu Hardware und Software zu ermöglichen.
11.1.3. dem Auftragnehmer eine Möglichkeit des Fernzugangs zur zu pflegenden Software bzw. Hardware einzurichten.
11.1.4. unverzüglich die ProfIT Solution GmbH über Änderungen in der Einsatzumgebung zu unterrichten.
11.2. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die ProfIT Solution GmbH berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen und nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber haftet jedenfalls für alle Schäden (beispielsweise für Stehzeiten, etc.), welche dem Auftragnehmer durch Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehen.

12. Loyalität

12.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

13. Geheimhaltung und Datenschutz

13.1. Die ProfIT Solution GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle uns zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die wir über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhalten.
13.2. Die ProfIT Solution GmbH ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
13.3. Die ProfIT Solution GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der ProfIT Solution GmbH Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
13.4. Die ProfIT Solution GmbH verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
13.5. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, das Eigentum der ProfIT Solution GmbH.
14.2. Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge, die aufgrund der Veräußerung der von uns gelieferten Waren und Leistungen beim Auftraggeber eingehen; der Besteller ist zur gesonderten Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet.
14.3. Sollte das Eigentum oder sonstige Rechte (Lizenz-Software-Hersteller) vom Hersteller vorbehalten sein, so gilt dieser Vorbehalt auch gegenüber dem Kunden oder Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung.

15. Haftung

15.1. Die ProfIT Solution GmbH haftet dem Auftraggeber für von uns nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf uns beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet die ProfIT Solution GmbH unbeschränkt.
15.2. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
15.4. Sofern die ProfIT Solution GmbH die Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die ProfIT Solution GmbH diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
15.5. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
15.6. Der Auftraggeber hat für die Einhaltung von Urheberrechten, Lizenzrechten, rechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Vereinbarungen zu sorgen. Der Auftraggeber haftet für alle daraus entstehenden Schäden in voller Höhe und hat die ProfIT Solution GmbH vollkommen schadlos und klaglos zu halten. Sämtliche Schadenersatzansprüche von Dritten gehen an den Auftraggeber über.

16. Standort

16.1. Der Standort der vertragsgegenständlichen Computersysteme ist vertraglich festgelegt. Bei einem eventuellen Standortwechsel der Computersysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalkostensatz neu festzulegen oder den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

17. Sonstiges

17.1. Bankverbindung: ProfIT Solution GmbH
IBAN: AT322033000300193414
BIC: SPPBAT21034
17.2. Gerichtsstand: 4722 Peuerbach
17.3. Firmenbuchnummer: FN 557248 h
17.4. UID: ATU76893514

18. Schlussbestimmungen

18.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
18.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
18.3. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
18.4. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.
18.5. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit die schriftliche Bestätigung durch die ProfIT Solution GmbH, somit auch der Originalunterschrift.
18.6. Der Vertragspartner verzichtet auf Anfechtung aus Irrtum.